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Reiseversicherung, Reiserücktrittsversicherung



Bei jeder Buchung einer Reise, egal ob Kurzurlaub, Fernreise, Badeurlaub, Städtetour, eine Tour mit dem Motorrad oder Fahrrad, Familienurlaub oder Abenteuerreise sollte man sich gut überlegen, welche Risiken im Urlaub auf den Reisenden zukommen und wie man sich dagegen absichern kann. Es gibt verschiede Reiseversicherungen, die man – je nach Art der Reise – entweder einzeln oder als Paket buchen kann. Die bekannteste Art von Reiseversicherungen ist wahrscheinlich die Reiserücktrittversicherung. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn man eine gebucht Reise nicht antreten kann, weil man einen Unfall hatte oder unerwartet schwer erkrankt ist, weil ein Familienangehöriger gestorben ist, weil man schwanger geworden ist, weil man eine für die Reise notwenige Impfung nicht verträgt, weil das Eigentum durch Feuer, Diebstahl, Einbruch oder Überschwemmung beschädigt wurde oder weil man unerwartet seinen Arbeitsplatz verloren hat.


Reiserücktrittsversicherungen sind sinnvoll, weil einer der oben genannten Fälle immer eintreten kann und man sonst bei Nichtantritt der Reise den gesamten Reisepreis oder zumindest einen großen Teil davon selbst zahlen müsste. Weitere mögliche
Reiseversicherungen sind Reisekrankenversicherungen, Reisegepäckversicherungen, Reiseunfallversicherungen und Mietwagenversicherungen. Eine Reisekrankenversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie Urlaub in einem Land planen, das mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. In diesem Fall werden die Behandlungskosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und man müsste selbst dafür aufkommen. Dies kann, je nach Art der Erkrankung, sehr teuer werden. Die nächste Art von Reiseversicherungen, über die man nachdenken sollte, ist die Reisegepäckversicherung. Diese leistet bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des Reisegepäcks.


Auch einen Unfall kann man im Urlaub erleiden, deshalb sollten die Reisenden eine Reiseunfallversicherung abschließen, die nicht sowieso schon privat gegen Unfälle versichert sind. Mietwagen sind immer nach den jeweiligen Bestimmungen des Landes versichert. Dies bedeutet, dass der Haftpflichtschutz viel geringer sein kann als in Deutschland und man bei einem selbst verursachten Unfall einen Teil des Schadens selbst zahlen muss. Dagegen schützt eine Mietwagenversicherung.